Personal¶
Persönliche Schutzausrüstung¶
Eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) dient dem Personal, sich vor Gefahren zu schützen, die aufgrund der ausgeführten Tätigkeit dessen Sicherheit oder Gesundheit beeinträchtigen kann.
Soweit durch die auszuführende Tätigkeit oder durch geltende Vorschriften gefordert, ist das Personal verpflichtet, die vom Betreiber zugewiesene PSA zu tragen.
Weiterhin muss das Personal
die zur Verfügung gestellte PSA bestimmungsgemäß verwenden
regelmäßig den ordnungsgemäßen Zustand der PSA prüfen
unverzüglich auftretende Mängel der PSA dem verantwortlichen Betreiber melden
Anforderungen an das Personal¶
Alle in dieser Montage- und Betriebsanleitung beschriebenen Tätigkeiten erfordern bestimmte Qualifikationen des jeweiligen Personals. Unzureichend qualifiziertes Personal setzt sich selbst und andere dem Risiko schwerer Verletzungen aus, da die Risiken nicht eingeschätzt werden können.
Gefahr
Ausschließlich qualifiziertes Personal einsetzen
Die beschriebenen Tätigkeiten dürfen nur von qualifiziertem und unterwiesenem Personal durchgeführt werden.
Die Montage- und Betriebsanleitung richtet sich ausschließlich an Fachkräfte, Elektrofachkräfte und Bedienpersonal.
Fachkraft¶
Eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Schulung oder Erfahrung sowie Kenntnis der gültigen Normen und Bestimmungen in der Lage ist, erforderliche Tätigkeiten auszuführen. Weiterhin ist sie in der Lage, eigenständig Gefahren und Risiken abzuschätzen, zu erkennen und zu vermeiden.
Elektrofachkraft¶
Eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Schulung oder Erfahrung sowie Kenntnis der gültigen Normen und Bestimmungen in der Lage ist, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen. Weiterhin ist sie in der Lage, eigenständig Gefahren und Risiken abzuschätzen, zu erkennen und zu vermeiden.
Bedienpersonal¶
Eine Person, die in entsprechender Weise geschult und qualifiziert wurde, um erforderliche Tätigkeiten sicher auszuführen. Sie wurde unterwiesen und hat die Montage- und Betriebsanleitung gelesen und verstanden. Mögliche Gefahren und unsachgemäßes Verhalten sind ihr bekannt und bewusst.